AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Für den Verkauf unserer Produkte gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben. Mit der Annahme unserer Produkte gelten diese Verkaufsbedingungen als durch den Besteller - selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs - vorbehaltlos angenommen. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebote und Preise
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

3. Liefertermine
Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Besteller eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sind auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

4. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Das Zahlungsziel der prisma GmbH ist 14 Tage netto. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank p.a. zu zahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Bestellers offenzulegen. Die Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Bestellers aufgegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 25% übersteigt. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6. Auskünfte und Beratung
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

7. Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu erheben. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung/ bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mangelbeseitigung/ bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von dritter Seite vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs einschließlich der Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien.

8. Haftungsbeschränkungen
Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche Haftung, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen.

9. Leih-/testweise Überlassung
Wurden einem Vertragspartner leih- oder testweise Produkte oder Materialien zur Verfügung gestellt, so bleiben diese Eigentum der prisma GmbH. prisma hat das Recht, die Leihgeräte jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zurückzufordern. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, gelten die Produkte zu dem jeweiligen Listenpreis als gekauft.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, soweit zulässig, Berlin. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der CISG ist ausgeschlossen.

11. Individualvereinbarungen
Individualvereinbarungen, insbesondere der Inhalt der von uns gesondert abgeschlossenen Händlerverträge, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

12. Sonstiges
Die Nichtausübung von Rechten durch prisma bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen im übrigen nicht.

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